VocaFix

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vorab-Fassung · Stand 16.10.2026
[PLATZHALTER] wird vor der Veröffentlichung ergänzt

Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Art. 28 DSGVO)

Stand: 16.10.2026

zwischen

[NAME DER VERANTWORTLICHEN STELLE], [ANSCHRIFT]
– „Verantwortlicher“ (Auftraggeber) –

und

VocaFix – [ANBIETER-NAME], [ANBIETER-ANSCHRIFT]
– „Auftragsverarbeiter“ (Auftragnehmer) –

§ 1 Gegenstand, Parteien und Dauer

(1) Gegenstand ist die Bereitstellung der App VocaFix als Online-Dienst im Rahmen einer Lizenz VocaFix Solo, VocaFix Studio oder VocaFix Campus (AGB Lehrkräfte, Nachhilfe und Schulen) für die Kinder, die der Verantwortliche anlegt, einschließlich Speicherung der Lernstände, Gruppen, Vokabellisten, Zugangsdaten und der Eltern-Ansicht sowie – bei VocaFix Campus – der Konten der Lehrkräfte und der Schulverwaltung.

(2) Verantwortlicher ist die Stelle, die nach dem anwendbaren Recht über den Einsatz entscheidet: bei Schulen die nach dem Schulrecht zuständige Stelle, bei einer Nachhilfe deren Inhaber, bei einer einzelnen Lehrkraft die Stelle, in deren Auftrag sie unterrichtet. Eine Lehrkraft kann diesen Vertrag für ihre Schule nur mit entsprechender Vertretungsbefugnis abschließen; sie bestätigt beim Kauf, dass der Einsatz mit der Schulleitung abgestimmt bzw. dienstrechtlich gestattet ist. Die Person, die die Lizenz bezahlt, kann vom Verantwortlichen abweichen.

(3) Der Vertrag gilt für die Dauer des Lizenzvertrags und darüber hinaus, solange der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten des Verantwortlichen verarbeitet (insbesondere bis zum Abschluss von Rückgabe und Löschung nach § 9).

(4) Der Vertrag wird bei Online-Käufen mit der Bestellung in elektronischer Form abgeschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO; Kästchen vor „Zahlungspflichtig bestellen“, Zeitpunkt und Fassung werden am Kauf gespeichert), bei VocaFix Campus zusammen mit der Annahme des Angebots.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Art der VerarbeitungZweck
Anlegen von Kinderkonten (durch Lehrkraft bzw. Schulverwaltung), Erzeugen einfacher Passwörter und der Eltern-PIN, Zugangszettel (QR-Code, Passwort, Eltern-PIN, Eltern-Link)Anmeldung der Kinder ohne E-Mail-Adresse; Schutz der Einstellungen der Kinder-App durch die Eltern
Speichern und Abgleichen des LernstandsVokabeltraining auf beliebigen Geräten
Gruppen, Vokabellisten, Zuweisungen mit Fälligkeit, Wortschatz-AufträgeUnterrichtsorganisation durch die Lehrkraft
Fortschrittsübersicht für die LehrkraftLernbegleitung
Eltern-Ansicht per Link (nur lesend)Information der Eltern durch die Lehrkraft
Konten der Lehrkräfte und der Schulverwaltung (VocaFix Campus), Rollen, Klassenzuordnung, Zweitfaktor der SchulverwaltungVerwaltung der Schule; Schutz der Verwaltungsrechte
Protokoll der Schule (Konten, Klassen, Zugangszettel)Nachvollziehbarkeit für den Verantwortlichen
Anmelde-Ereignisse, MissbrauchszählerSicherheit des Dienstes (Art. 32 DSGVO)
Herauslösen frei eingetragener Wortpaare ohne Personenbezug („Neue Wörter“, § 5 Abs. 7)Ergänzung fehlender Bilder und Aufnahmen
Löschen auf Weisung bzw. automatisch nach FristDatenminimierung

Die Verarbeitung findet ausschließlich in Deutschland bzw. – beim E-Mail-Versand – in der EU statt. Für die eigene Vertragsabwicklung mit dem Kunden (Kauf, Rechnung, Mitteilungen bei Zahlungsverzug) handelt der Auftragsverarbeiter als eigener Verantwortlicher; diese Verarbeitung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.

§ 3 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

Betroffene: (a) Kinder und Jugendliche (Schülerinnen und Schüler, Nachhilfekinder); (b) Eltern, soweit sie die Eltern-Ansicht aufrufen (nur technische Zugriffsdaten); (c) bei VocaFix Campus die Lehrkräfte und Schulverwaltungen des Verantwortlichen; (d) bei VocaFix Solo und VocaFix Studio die Lehrkraft, soweit ihre Daten im Protokoll und in den Inhalten erscheinen.

Datenarten:

KategorieDaten
Stammdaten KindName bzw. Vorname wie eingegeben, Benutzername, Organisation, Klasse/Gruppe, Zeitpunkt der Anlage, anlegende Lehrkraft bzw. Schulverwaltung
Zugangsdaten KindPasswort (im Anmeldedienst gehasht; im Klartext nur einmalig für den Zugangszettel), Eltern-PIN (nur als Hashwert; im Klartext nur einmalig auf dem Zugangszettel)
LerndatenLernstand (Wort-Kennungen, richtig/falsch-Zähler, leicht/schwer, Zeitstempel), Reihenfolge der Startseiten-Kacheln, zugewiesene Listen, Fälligkeiten, Wortschatz-Aufträge, letzte Aktivität
Inhalte der LehrkraftGruppennamen, Listennamen, eigene Wortpaare
Konten von Lehrkräften und Schulverwaltung (VocaFix Campus)Name, Benutzername bzw. dienstliche E-Mail-Adresse, Passwort (gehasht), Rolle, Klassenzuordnung, bei der Schulverwaltung das Geheimnis des Zweitfaktors
LinksEltern-Links (nur als Hashwert gespeichert), Gültigkeit, Nutzungszähler
Technische DatenIP-Adresse (Anmelde-Ereignisse 7 Tage; Missbrauchszähler 24 Stunden, IPv6 auf /64 gekürzt), Zeitpunkte, Anwendung, Fehlerart
Protokoll der SchuleZeitpunkt, handelnde Person (Benutzername), Aktion (z. B. Konto/Klasse angelegt oder gelöscht, Zugangszettel erneuert), Ziel pseudonymisiert (Hashwert), bei Lehrerkonten deren Benutzername (nach Löschung des Kontos pseudonymisiert); nie Passwörter, PINs oder Kindernamen

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet. Der Verantwortliche stellt sicher, dass in Namen, Gruppennamen und eigenen Listen keine solchen Daten eingegeben werden.

§ 4 Weisungen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist durch Unionsrecht oder deutsches Recht dazu verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet.

(2) Die Weisungen sind in diesem Vertrag und durch die Bedienung der Lehrkraft- und Verwaltungsoberfläche (Anlegen, Ändern, Löschen) festgelegt. Weitere Weisungen erteilen die Lehrkraft bzw. Schulverwaltung oder andere vom Verantwortlichen benannte Personen in Textform an datenschutz@vocafix.com. Der Auftragsverarbeiter bestätigt Weisungen in Textform.

(3) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

(1) Vertraulichkeit: Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

(2) Sicherheit: Der Auftragsverarbeiter trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gemäß Anlage 1 und passt sie dem Stand der Technik an. Eine Absenkung des Schutzniveaus ist unzulässig.

(3) Unterstützung: Er unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen Betroffener (Art. 12–22 DSGVO) – insbesondere durch die Lösch- und Änderungsfunktionen der Lehrkraft- und Verwaltungsoberfläche und auf Anforderung durch die Herausgabe der Daten einzelner oder aller Kinder in einem gängigen maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) innerhalb von 14 Tagen – sowie bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Konsultation). Anfragen Betroffener, die beim Auftragsverarbeiter eingehen, leitet er unverzüglich weiter.

(4) Meldung: Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er dem Verantwortlichen unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.

(5) Verzeichnis: Er führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag (Art. 30 Abs. 2 DSGVO).

(6) Datenschutzbeauftragter: [DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER: NAME UND KONTAKT], erreichbar unter datenschutz@vocafix.com.

(7) Keine eigenen Zwecke: Er verarbeitet die Auftragsdaten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, Profilbildung oder das Training von KI-Modellen. Kinder mit Schulzugang sehen keine Werbung. Der Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter an, frei eingetragene Wortpaare (Englisch/Deutsch) aus den Listen ohne Bezug zu Kindern, Lehrkräften, Listen oder Schulen in eine anonyme Wortliste zu übernehmen („Neue Wörter“); erhalten bleiben nur das Wortpaar, die Zahl der Listen und Schulen sowie erstes und letztes Datum. Wortpaare mit erkennbar personenbezogenem Inhalt übernimmt der Auftragsverarbeiter nicht bzw. löscht sie. Statusvermerke dazu löscht er 90 Tage nach der letzten Statusänderung, sobald das Wort in keiner Liste mehr steht.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.

(2) Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher in Textform. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann er den Lizenzvertrag außerordentlich kündigen und erhält den anteiligen Preis zurück.

(3) Der Auftragsverarbeiter erlegt Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten vertraglich auf (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) und haftet für deren Einhaltung.

§ 7 Kontrollrechte

(1) Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung dieses Vertrags überzeugen. Der Auftragsverarbeiter stellt ihm auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere eine aktuelle Beschreibung der Maßnahmen nach Anlage 1 und Nachweise der Unterauftragsverarbeiter (z. B. Zertifikate von Hetzner).

(2) Regelprüfungen, auch vor Ort, werden mit angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) angekündigt und unter Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber anderen Kunden durchgeführt. Bei konkreten Anhaltspunkten für erhebliche Datenschutzverstöße oder auf Anforderung einer Aufsichtsbehörde sind kurzfristige Prüfungen möglich. Für Rechenzentren gelten die Zutrittsregeln des Rechenzentrumsbetreibers; sie dürfen erforderliche Kontrollen nicht vereiteln. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

§ 8 Pflichten des Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage, die Information der Betroffenen (Art. 13/14 DSGVO) und – soweit erforderlich – die Einwilligung der Eltern (Vorlage: Elterninformation).

(2) Er geht mit Zugangszetteln (einschließlich Eltern-PIN) und Eltern-Links sorgfältig um (AGB Lehrkräfte, Nachhilfe und Schulen, § 7 Abs. 3) und informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt.

§ 9 Löschung und Rückgabe

(1) Während der Laufzeit: Die Lehrkraft (bei VocaFix Campus auch die Schulverwaltung) kann Kinderkonten jederzeit selbst löschen; die Schulverwaltung kann zudem Lehrerkonten der Schule löschen. Kinderkonto, Lernstand und Eltern-Links werden dabei sofort gelöscht. Löscht die Inhaberin bzw. der Inhaber einer Lizenz VocaFix Solo oder VocaFix Studio das eigene Konto, werden alle Kinderkonten, Gruppen, Listen und Eltern-Links der Organisation sofort gelöscht.

(2) Nach Ende der Lizenz: Die Daten bleiben zunächst gespeichert, damit der Verantwortliche die Lizenz verlängern, die Daten herausverlangen oder selbst löschen kann; die Kinder können sie in dieser Zeit nicht nutzen. Der Verantwortliche wählt, ob der Auftragsverarbeiter die Daten zurückgibt (Herausgabe nach § 5 Abs. 3) oder löscht. Der Auftragsverarbeiter führt die gewählte Maßnahme innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Weisung aus, einschließlich vorhandener Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Bis zur abschließenden Abwicklung bleiben Herausgabe- und Weisungsweg verfügbar, auch während einer Zugangssperre.

(3) Datensicherungen werden spätestens nach 30 Tagen überschrieben; bei einer Wiederherstellung wendet der Auftragsverarbeiter bereits ausgeführte Löschungen erneut an.

(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten betreffen nur Vertrags- und Rechnungsdaten des Kunden (nicht Daten der Kinder) und bleiben unberührt.

(5) Der Auftragsverarbeiter bestätigt die Löschung auf Anfrage in Textform.

(6) Zahlungsverzug (VocaFix Campus): Eine Sperre wegen Zahlungsverzug richtet sich nach § 5 Abs. 3 der AGB Lehrkräfte, Nachhilfe und Schulen (frühestens 60 Tage nach Fälligkeit und nach schriftlicher Mahnung). Dabei werden keine Daten gelöscht; die Schulverwaltung behält ihren Zugang, und die Pflichten nach § 5 Abs. 3 und § 9 (Unterstützung bei Betroffenenrechten, Herausgabe, Löschung, Weisungen) bestehen unverändert fort. Mit Zahlungseingang wird die Sperre sofort aufgehoben. Die Mitteilungen dazu gehen an die Schulverwaltungs-Konten und enthalten keine Daten von Kindern.

§ 10 Haftung, Schlussbestimmungen

(1) Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung des Lizenzvertrags.

(2) Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag dem Lizenzvertrag in Datenschutzfragen vor.

(3) Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht.

Ort, Datum, Verantwortlicher: ____________________ Ort, Datum, Auftragsverarbeiter: ____________________


Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

1. Vertraulichkeit

MaßnahmeBeschreibung
RechenzentrumServer bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland mit Zutrittskontrolle und Videoüberwachung; Hetzner ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert
Transportverschlüsselungalle Verbindungen nur über HTTPS (TLS)
Zentrale Anmeldungselbst betriebener Anmeldedienst mit getrennten Bereichen für Erwachsene, Schulkinder und die Plattform-Verwaltung
AnmeldeverfahrenAuthorization Code mit PKCE (S256); keine Passwort-Übergabe an die App
PasswortregelnErwachsene: mindestens 10 Zeichen, Groß-/Kleinbuchstabe, Ziffer, nicht der Benutzername, keine der letzten 3; Kinder: zufällig erzeugte Passwörter, keine Selbstregistrierung
Passwörternur als Hashwert im Anmeldedienst gespeichert
Schutz gegen Passwort-RatenSperre nach 5 Fehlversuchen, Wartezeit steigend bis 15 Minuten
Kurzlebige TokenZugriffstoken 5 Minuten, Erneuerungstoken nur einmal verwendbar (Rotation), Offline-Sitzungen höchstens 30 Tage
Zwei-Faktor-PflichtEinmalcode-App für die Plattform-Verwaltung (eigener Anmeldebereich) und für die Schulverwaltung; Verwaltungsaktionen nur mit einer höchstens 10 Minuten alten Anmeldung mit zweitem Faktor
Erneute Anmeldunghöchstens 10 Minuten alt vor dem Löschen von Kinder- und Elternkonten
Rollen- und MandantentrennungLehrkraft sieht und ändert nur Kinder, Gruppen und Listen der eigenen Organisation; die Organisation ergibt sich aus dem geprüften Token bzw. der Datenbank, nie aus Eingaben; fremde Datensätze werden wie „nicht vorhanden“ beantwortet; automatisierte Angriffs- und Rechtetests
Prüfung jedes TokensSignatur RS256, Aussteller, Empfänger, Laufzeit, Rolle; unsichere Verfahren abgelehnt
Geheimnisse gehashtKopplungs-Codes (HMAC), Eltern-Links und Geräte-Schlüssel (SHA-256), Eltern-PIN (bcrypt; 5 Versuche je 15 Minuten, 20 je Tag je Kind); Klartext nur einmalig
VerschlüsselungKaufbelege der App-Stores (AES-256-GCM)
DatenminimierungKinder ohne E-Mail-Adresse; Eltern-Ansicht zeigt nur das erste Wort des Namens; die Plattform-Verwaltung sieht von Schulkindern nur die Anzahl
Server-Härtungnur die öffentliche Einstiegsdatei über das Web erreichbar; Datenbank, Schlüsseldateien und Quelltexte außerhalb; Schlüsseldateien nur für den Dienst lesbar; Rotation der Dienst-Schlüssel; Verwaltungsoberfläche des Anmeldedienstes nicht öffentlich erreichbar
Sicherheits-KopfzeilenContent-Security-Policy, Referrer-Policy „no-referrer“, nur benötigte Dateien ausgeliefert
Keine TestzugängeTest-Konten und Test-Anmeldewege sind im Produktivbetrieb entfernt

2. Integrität

MaßnahmeBeschreibung
Eingabeprüfungnach Schema (Lernstand, Namen, Listen); Obergrenzen für Größe und Anzahl; Schutz gegen übergroße oder verschachtelte Anfragen
Begrenzung der AnfragenSpeichern je Konto, Kontenanlage (200 je Lehrkraft und Tag), offene Funktionen ohne Anmeldung je IP-Adresse (IPv6 auf /64; Zähler 24 Stunden)
TransaktionenSperre gegen gleichzeitige Änderungen (z. B. Platz-Kontingent)
Verwaltungsprotokolljede Änderung durch die Plattform-Verwaltung mit Zeitpunkt, handelnder Person, Aktion, Vorher/Nachher; betroffene Konten nur pseudonymisiert (HMAC)
Protokoll der SchuleAktionen von Schulverwaltung und Lehrkräften mit Zeitpunkt und handelnder Person, Ziel pseudonymisiert, ohne Passwörter, PINs und Kindernamen; für die Schulverwaltung einsehbar
Anmelde- und Verwaltungsereignisseim Anmeldedienst 7 Tage; Anzeige mit gekürzter IP-Adresse

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

MaßnahmeBeschreibung
Datensicherungtägliche verschlüsselte Sicherung der Datenbanken an einem getrennten Speicherort, Aufbewahrung höchstens 30 Tage, regelmäßiger Wiederherstellungstest
Sicherung des Lernstandsletzte Fassung vor jeder Speicherung vom Kinder-Gerät; Schutz gegen versehentliches Leeren
BetriebÜberwachung der Dienste; zeitnahe Sicherheitsaktualisierungen von Betriebssystem, Server-Software und Anmeldedienst

4. Löschung und Zweckbindung

MaßnahmeBeschreibung
Löschen durch den VerantwortlichenKinderkonten durch Lehrkraft bzw. Schulverwaltung, Lehrerkonten durch die Schulverwaltung (sofort, im Anmeldedienst und in der Datenbank); Organisation samt aller Kinder bei Löschung des Inhaber-Kontos
Automatische Bereinigungalle 10 Minuten, stündlich vollständiger Abgleich mit dem Anmeldedienst
FristenMissbrauchszähler 24 Stunden; Anmelde-Ereignisse 7 Tage; Platzhalter beim Anlegen 10 Minuten; Wortschatz-Aufträge 60 Tage; Statusvermerke „Neue Wörter“ 90 Tage nach Wegfall des Worts
Rückgabe und Löschung nach Lizenzendeauf Weisung innerhalb von 30 Tagen (§ 9 Abs. 2)
Zahlungsverzugkeine Löschung; Herausgabe, Weisungen und Unterstützung bleiben möglich (§ 9 Abs. 6)
Zweckbindungkein Einsatz der Auftragsdaten für Werbung, Analyse oder KI-Training

5. Organisation

MaßnahmeBeschreibung
Vertraulichkeitschriftliche Verpflichtung aller Personen mit Zugang
Datenpannenfestgelegter Ablauf: Erkennen, Bewerten, Eindämmen, Meldung an den Verantwortlichen möglichst innerhalb von 24 Stunden, Dokumentation
SicherheitsprüfungPrüfung des Codes mit Angriffstests vor Veröffentlichung neuer Funktionen

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter

UnterauftragsverarbeiterLeistungOrt
Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 GunzenhausenRechenzentrum, Server (Hosting von Datenbank, Schnittstelle, Anmeldedienst, Sprachaufnahmen)Deutschland
IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 MontabaurE-Mail-Versand an Konten von Lehrkräften und Schulverwaltung (keine Daten von Kindern)Deutschland bzw. EU

Nicht Unterauftragsverarbeiter dieses Vertrags sind Zahlungsdienste (PayPal), Google und Apple: Sie verarbeiten nur Daten des Kunden für dessen Vertrag mit dem Auftragsverarbeiter bzw. für den Vertrieb der App in eigener Verantwortung, nie Daten der Kinder. Kinder mit Schulzugang sehen keine Werbung; Werbenetzwerke werden nicht eingesetzt.