VocaFix

AGB Lehrkräfte, Nachhilfe und Schulen

Vorab-Fassung · Stand 16.10.2026
[PLATZHALTER] wird vor der Veröffentlichung ergänzt

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lehrkräfte, Nachhilfe und Schulen

Stand: 16.10.2026

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Kundengruppen

(1) Diese Bedingungen gelten für Lizenzen der App VocaFix für den Einsatz mit Kindern im Unterricht, in der Nachhilfe und in Schulen (VocaFix Solo, VocaFix Studio, VocaFix Campus). Anbieter ist VocaFix – [ANBIETER-NAME], [ANBIETER-ANSCHRIFT], Telefon: [TELEFON], E-Mail: support@vocafix.com („wir“).

(2) Wir unterscheiden:

(3) Bestimmungen, die mit „nur Unternehmer“ gekennzeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Verbrauchern gelten in jedem Fall die zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte, insbesondere das Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung) und die Gewährleistung für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).

(4) Bei der Bestellung fragen wir ab, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmer bestellen (bei Unternehmern: Firma, USt-IdNr. optional), und speichern die Angabe mit Zeitpunkt und Fassung der Vertragstexte am Kauf. Die Angabe ist ein Anhaltspunkt; tatsächlich bestehende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

(5) Nur Unternehmer: Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(6) Öffentliche Schulen: Bei öffentlichen Einrichtungen wird Vertragspartner die im Angebot bezeichnete, rechtsfähige und zur Beschaffung befugte Stelle (in der Regel der Schulträger). Bestellungen dürfen nur durch entsprechend bevollmächtigte Personen erfolgen. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit und die Weisungsbefugnisse regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag gesondert.

§ 2 Lizenzmodelle und Preise

LizenzPreisPlätze (Kinder)Besonderheiten
VocaFix Solo49,99 € pro Jahr25genau eine Lehrkraft (Inhaber), beliebig viele Gruppen/Klassen
VocaFix Studio29,99 € pro Jahr15eine Lehrkraft (Nachhilfe); ein frei gewordener Platz kann erst 30 Tage nach seiner letzten Belegung neu vergeben werden
Zusatzplatz (zu jeder Lizenz)1,99 € je Platz und angefangenem Jahr der Restlaufzeit+1 je Platzgilt bis zum Ende der Lizenzlaufzeit; bei VocaFix Studio keine feste Gesamtgrenze (je Bestellung höchstens 10.000), bei VocaFix Solo und VocaFix Campus höchstens 100 Zusatzplätze, soweit im Campus-Angebot nichts anderes vereinbart ist
VocaFix Campus (Schulen, auch Nachhilfe-Institute mit mehreren Lehrkräften)nach AngebotGrundkontingent nach Angebot, gemeinsam für alle Lehrkräfte der Schule; weitere Kinder über Zusatzplätzemehrere Lehrkräfte; Verwaltung der Lehrkräfte durch die Schulverwaltung

(1) Preise gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise einschließlich der für den jeweiligen Umsatz anfallenden Umsatzsteuer (bei Verbrauchern in anderen EU-Staaten nach dem dortigen Steuersatz; wir nehmen am One-Stop-Shop-Verfahren teil). Bei Unternehmern in anderen EU-Staaten mit gültiger, von uns geprüfter USt-IdNr. schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Reverse Charge); die Rechnung weist dies aus. Bei Kunden außerhalb der EU richtet sich die steuerliche Behandlung nach Leistungsort und Kundenstatus. Für VocaFix Campus gilt der im Angebot genannte Preis mit der dort ausgewiesenen Steuer.

(2) Maßgeblich ist der im Bestellvorgang vor Abgabe der Bestellung angezeigte Gesamtpreis; er wird vom Server berechnet.

(3) Ein Platz ist mit einem angelegten Kinderkonto belegt. Kinderkonten legen ausschließlich die Lehrkraft bzw. bei VocaFix Campus die Lehrkräfte und die Schulverwaltung an. Ist das Kontingent (Grundkontingent plus Zusatzplätze) erschöpft, können keine weiteren Kinder angelegt werden. Gelöschte Kinder geben ihren Platz frei. Bei VocaFix Studio kann ein frei gewordener Platz erst 30 Tage nach seiner letzten Belegung neu vergeben werden; versehentlich angelegte Konten korrigieren Sie, indem Sie das Kind umbenennen, statt es zu löschen.

(4) Zusatzplätze: Sie können jederzeit einen oder mehrere Zusatzplätze hinzufügen; jeder kostet 1,99 € je angefangenem Jahr der Restlaufzeit der Lizenz. Vor jeder Bestellung zeigen wir Anzahl, Restlaufzeit und Gesamtpreis. Beträgt die Restlaufzeit mehr als drei angefangene Jahre, ist eine Bestellung von Zusatzplätzen nicht möglich. Bei VocaFix Campus gilt das Grundkontingent gemeinsam für alle Lehrkräfte der Schule; Zusatzplätze bestellt die Schulverwaltung für die Schule, die Rechnung geht an die Schule (§ 5 Abs. 2). Zusatzplätze enden mit der Laufzeit, für die sie bezahlt sind. Bei VocaFix Solo und VocaFix Studio werden vorhandene Zusatzplätze bei einer Verlängerung (§ 4 Abs. 2) mitverlängert und mitberechnet; das zeigt die Bestellübersicht. Bei VocaFix Campus werden Zusatzplätze für eine neue Laufzeit neu bestellt oder im Angebot vereinbart.

§ 3 Vertragsschluss

(1) VocaFix Solo, VocaFix Studio, Zusatzplätze, Verlängerung: Bestellung auf https://lehrkraft.vocafix.com mit Ihrem Konto. Sie wählen das Paket und ggf. Zusatzplätze, geben die Rechnungsanschrift ein, prüfen in einer Übersicht alle Positionen und den Gesamtpreis und können Eingabefehler dort korrigieren. Vor der Bestellung bestätigen Sie die Einbeziehung dieser Bedingungen, den Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags und – als Verbraucher – die Zustimmung zum sofortigen Beginn (Widerrufsbelehrung). Mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab und werden zu PayPal weitergeleitet. Wir nehmen das Angebot an, sobald die Zahlung bei uns als erfolgreich bestätigt ist, und schalten die Lizenz sofort frei.

(2) Bestätigung bei Einsatz mit Schülerinnen und Schülern: Lehrkräfte, die VocaFix Solo oder VocaFix Studio mit Kindern einsetzen, die sie an einer Schule unterrichten, bestätigen vor dem Kauf: „Der Einsatz ist mit meiner Schulleitung abgestimmt bzw. dienstrechtlich gestattet.“ Ohne diese Bestätigung ist ein solcher Einsatz nicht erlaubt (§ 7 Abs. 2).

(3) VocaFix Campus: auf Grundlage eines Angebots von uns in Textform. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch die befugte Stelle (Textform genügt) zustande. Wir richten danach die Schule, das Grundkontingent an Plätzen und die Laufzeit ein und legen die Schulverwaltung an. Die Schulverwaltung legt die Konten der Lehrkräfte der Schule selbst an und löscht sie.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Nach dem Kauf senden wir Ihnen per E-Mail an die Adresse Ihres Kontos eine Vertragsbestätigung mit Bestelldaten, Rechnung, Ihren Zustimmungen und den Vertragstexten (diese Bedingungen, Widerrufsbelehrung, Auftragsverarbeitungsvertrag) in der bestätigten Fassung.

§ 4 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Ende

(1) Eine Lizenz läuft ein Jahr ab Freischaltung (bis zum Ende des Tages, an dem das Jahr endet). Bei VocaFix Campus gilt die im Angebot genannte Laufzeit (z. B. Schuljahr).

(2) Keine automatische Verlängerung. Die Lizenz endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung können Sie frühestens 60 Tage vor Ablauf bestellen; sie schließt an die bisherige Laufzeit an. Bestellen Sie die Verlängerung erst nach Ablauf, beginnt die neue Laufzeit mit ihrer Freischaltung. Bei VocaFix Solo und VocaFix Studio besteht der Verlängerungspreis aus dem Grundpreis und den vorhandenen Zusatzplätzen zu je 1,99 €.

(3) Nach Ablauf: Die Kinder können die Lizenz-Inhalte nicht mehr nutzen; die Eltern-Ansicht zeigt „Lizenz abgelaufen“. 30 Tage nach Ablauf wird bei VocaFix Solo und VocaFix Studio die Rolle „Lehrkraft“ entzogen; eine Verlängerung stellt sie wieder her. Kinderkonten, Gruppen und Listen bleiben gespeichert, bis der Kunde sie löscht oder uns die Löschung bzw. Rückgabe aufträgt; die Einzelheiten regelt § 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

(4) Kündigung: Befristete Lizenzen enden ohne Verlängerungsbestellung automatisch. Ein zusätzliches ordentliches Kündigungsrecht während der festen Laufzeit besteht nicht. Gesetzliche Beendigungsrechte, insbesondere die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben bestehen. Kündigungserklärungen können Sie jederzeit über die Schaltfläche „Vertrag kündigen“ in den Kontodaten oder ohne Anmeldung über das Formular https://lehrkraft.vocafix.com/kuendigen.html abgeben (§ 312k BGB); bei VocaFix Campus kündigt die Schulverwaltung. Wir bestätigen jede Kündigungserklärung unverzüglich per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs und dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet, und bearbeiten sie entsprechend ihrem Inhalt. Eine als „ordentlich“ bezeichnete Kündigung beendet den Vertrag zum Laufzeitende.

(5) Kündigung zurücknehmen: Haben Sie eine Lizenz VocaFix Solo oder VocaFix Studio gekündigt, können Sie die Kündigung bis zu ihrem Wirksamwerden in Ihrem Konto zurücknehmen (frische Anmeldung erforderlich). Wir sind mit der Fortsetzung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen in diesem Fall schon jetzt einverstanden. Die Rücknahme bestätigen wir per E-Mail. Nach dem Wirksamwerden ist eine Rücknahme nicht mehr möglich; Sie können dann eine neue Lizenz erwerben.

§ 5 Rechnung und Zahlung

(1) Online-Kauf: Pakete, Zusatzplätze und Verlängerungen bezahlen Sie bei der Bestellung einmalig über PayPal, ohne wiederkehrende Abbuchung. Die Freischaltung erfolgt nach bestätigter Zahlung. Wir stellen eine Rechnung mit fortlaufender Nummer aus, die im Konto unter „Rechnungen“ abrufbar ist. Unternehmern stellen wir die Rechnung als strukturierte elektronische Rechnung (XRechnung bzw. EN 16931) aus; öffentliche Auftraggeber können eine Leitweg-ID angeben.

(2) VocaFix Campus (Rechnungskauf): Wir stellen das Grundkontingent laut Angebot und jede Bestellung von Zusatzplätzen (Zahl der Plätze × 1,99 € je angefangenem Jahr der Restlaufzeit) der Schule in Rechnung. Zusatzplätze schalten wir bei Rechnungskauf schon vor Zahlungseingang frei. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels (in der Regel 14 Tage nach Rechnungszugang) ohne Abzug per Überweisung fällig. Nur Unternehmer: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln und Absatz 3.

(3) Bestellmitteilung, Erinnerung und Sperre bei Zahlungsverzug (VocaFix Campus): Über jede Bestellung von Zusatzplätzen auf Rechnung informieren wir alle Schulverwaltungs-Konten der Schule per E-Mail (Schule, bestellendes Konto, Rechnungsnummer, Betrag, Zahl der Plätze, Zahlungsziel; keine Daten von Kindern). Ist eine Rechnung nach Fälligkeit nicht bezahlt, erinnern wir die Schulverwaltungen per E-Mail. Eine Sperre ist frühestens 60 Tage nach Fälligkeit möglich und nur, nachdem wir schriftlich gemahnt, eine angemessene Nachfrist gesetzt und die Sperre mit Datum angekündigt haben. Wir berücksichtigen dabei Höhe und Ursache des Rückstands; berechtigt bestrittene Beträge führen nicht zur Sperre. Während einer Sperre können keine weiteren Kinderkonten angelegt und keine Zusatzplätze bestellt werden, und die Zugänge der Lehrkräfte, die Kinder-App und die Eltern-Links der Schule sind gesperrt. Die Schulverwaltung behält ihren Zugang, um Rechnungen einzusehen, die Zahlung zu veranlassen und Daten zu exportieren oder zu löschen; unsere Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Unterstützung bei Betroffenenrechten, Rückgabe und Löschung) bestehen fort. Während der Sperre werden keine Daten gelöscht. Mit dem Zahlungseingang heben wir die Sperre sofort auf.

(4) Erstattungen (z. B. bei Widerruf oder wenn ein bezahlter Kauf technisch nicht ausgeführt werden konnte) erfolgen über das ursprüngliche Zahlungsmittel; zur ursprünglichen Rechnung stellen wir eine Stornorechnung aus. Bei einem wirksamen Widerruf erstatten wir Verbrauchern den vollständig gezahlten Preis ohne Wertersatz; die Frist von fünfzehn Tagen und gegebenenfalls weitergehende gesetzliche Rechte ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Die Rückzahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Eingang des Widerrufs.

(5) Rechnungen bewahren wir 8 Jahre ab Ende des Rechnungsjahres auf (§ 147 Abgabenordnung, § 14b Umsatzsteuergesetz), Rechnungen und Aufzeichnungen zu Umsätzen im One-Stop-Shop-Verfahren und mit Reverse Charge 10 Jahre.

§ 5a Gutscheine

(1) Ausgabe und Rabatt: Gutscheine (Aktionscodes) geben ausschließlich wir unentgeltlich aus. Ein Gutschein gewährt einen Rabatt von 50 % oder 75 %. Jeder Code ist einmalig oder bis zu einer von uns festgelegten Zahl von Nutzungen einlösbar und hat ein Gültigkeitsdatum („gültig bis“, einschließlich dieses Tages). Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums sowie bei gesperrten Codes wird der Code nicht mehr angenommen.

(2) Geltung:

(3) Einlösung: Der Code ist im Bestellvorgang vor Abgabe der Bestellung einzugeben. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits geschlossene Käufe ist ausgeschlossen. Je Kauf kann nur ein Code eingelöst werden; Codes sind nicht kombinierbar. Je Konto bzw. je Organisation kann jeder Code höchstens einmal eingelöst werden. Ein Code, den Sie vor der Bestellung eingegeben haben und der danach gesperrt wird, gilt für den bereits begonnenen Kauf noch.

(4) Keine Auszahlung, kein Handel: Ein Anspruch auf Barauszahlung des Rabatts besteht nicht. Die Übertragung unentgeltlich ausgegebener Aktionscodes gegen Entgelt sowie der Handel mit ihnen sind nicht gestattet.

(5) Rechnung: Die Rechnung weist den Listenpreis und den Rabatt als eigene Position aus; die Umsatzsteuer berechnet sich aus dem rabattierten Entgelt. Die Preis-Untergrenze von 1,99 € je Kind und Jahr gilt für den Listenpreis; ein gültiger Gutschein darf sie unterschreiten.

(6) Widerruf und Erstattung: Bei Widerruf oder Erstattung erstatten wir den tatsächlich gezahlten (rabattierten) Betrag. Die Einlösung bleibt verbraucht; war der Code zum Zeitpunkt des Widerrufs noch gültig, stellen wir Ihnen auf Anfrage einen gleichwertigen neuen Code aus.

(7) Abbruch und Zahlungsfehler: Wird ein Kauf abgebrochen oder schlägt die Zahlung fehl, wird der Code wieder frei. Während des Bestellvorgangs ist er höchstens 2 Stunden für Sie reserviert.

(8) Missbrauch: Bei Missbrauch, insbesondere bei systematischem Ausprobieren von Codes, dürfen wir Codes sperren. Die Zahl der Fehlversuche ist technisch begrenzt.

§ 6 Leistungsumfang

(1) Die Lizenz umfasst: Anlegen von Gruppen bzw. Klassen und von Kinderkonten durch die Lehrkraft (bei Schulen auch durch die Schulverwaltung; Kinderkonten entstehen nur auf diesem Weg), Anlegen eigener Vokabellisten und deren Zuweisung mit Fälligkeit, Übersicht über den Lernfortschritt der Kinder, Zugangszettel (QR-Code, Benutzername, Passwort, Eltern-PIN und Eltern-Link) für jedes Kind, Eltern-Ansicht per Link und Rechnungsübersicht. Die Kinder nutzen die App mit allen Inhalten werbefrei.

(2) Bei VocaFix Campus legt und löscht die Schulverwaltung die Konten der Lehrkräfte; Schulverwaltung und Lehrkräfte legen Klassen und Kinderkonten an. Die Schulverwaltung meldet sich nur mit Zweitfaktor an (Einmalcode-App), bestellt Zusatzplätze, sieht die Rechnungen und das Protokoll der Schule (Anlegen und Löschen von Konten, Klassen und Zugangszetteln, ohne Passwörter, PINs und Kindernamen). Eine Lehrkraft sieht nur die ihr zugeordneten Klassen und ihre eigenen Listen. Die Konten der Lehrkräfte und der Schulverwaltung verarbeiten wir im Auftrag der Schule (Auftragsverarbeitungsvertrag § 3).

(3) Für Aktualisierungen und Änderungen gilt § 8 der AGB VocaFix Familie entsprechend. Wir schulden die vertragsgemäße Nutzbarkeit des Dienstes; zulässige Wartungsfenster und etwaige Verfügbarkeitswerte werden bei VocaFix Campus im Angebot konkretisiert.

§ 7 Pflichten des Kunden, Zugangsdaten der Kinder

(1) Für die Daten der Kinder ist datenschutzrechtlich die Stelle verantwortlich, die über den Einsatz entscheidet: bei Schulen die nach dem anwendbaren Schulrecht zuständige Stelle, bei einer Nachhilfe deren Inhaber, bei einer einzelnen Lehrkraft die Stelle, in deren Auftrag sie unterrichtet. Wir verarbeiten diese Daten nur im Auftrag. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (Dokument AVV) wird bei Online-Käufen mit der Bestellung abgeschlossen (Kästchen vor „Zahlungspflichtig bestellen“; Zeitpunkt und Fassung werden gespeichert), bei VocaFix Campus mit der Annahme des Angebots. Eine Lehrkraft schließt ihn für ihre Schule nur mit entsprechender Befugnis ab.

(2) Der Kunde legt Kinder nur mit der erforderlichen Rechtsgrundlage an, informiert die Eltern und holt – soweit erforderlich – deren Einwilligung ein (Vorlage: Elterninformation). Lehrkräfte setzen VocaFix Solo oder VocaFix Studio mit Schülerinnen und Schülern ihrer Schule nur ein, wenn der Einsatz mit der Schulleitung abgestimmt bzw. dienstrechtlich gestattet ist; das bestätigen sie beim Kauf (§ 3 Abs. 2).

(3) Zugangsdaten der Kinder: Passwörter, Eltern-PIN und Eltern-Links stehen auf dem Zugangszettel (QR-Code, Benutzername, Passwort, Eltern-PIN, Eltern-Link; PDF zum Teilen). Die Eltern-PIN schützt die Einstellungen der Kinder-App. Der Kunde gibt jedem Kind nur dessen eigenen Zettel, bewahrt Zettel nicht offen auf und vernichtet nicht ausgegebene Zettel. Bei Verdacht auf Missbrauch erzeugt er neue Zugangsdaten bzw. widerruft Eltern-Links.

(4) Kinderkonten dürfen nur für Kinder angelegt werden, die der Kunde tatsächlich unterrichtet; ein Platz darf nicht von mehreren Kindern geteilt werden. Bei VocaFix Campus sorgt die Schulverwaltung dafür, dass nur befugte Lehrkräfte Konten erhalten, und löscht Konten ausgeschiedener Lehrkräfte unverzüglich. Die Weitergabe der Lizenz an Dritte ist nicht erlaubt (VocaFix Solo und VocaFix Studio: nur eine Lehrkraft).

(5) Eigene Vokabellisten dürfen keine personenbezogenen Daten (z. B. Namen von Kindern) und keine rechtswidrigen Inhalte enthalten. Für Inhalte, die er einstellt, ist der Kunde verantwortlich.

(6) Der Kunde hält die eigenen Zugangsdaten geheim. Die Schulverwaltung verwahrt ihren Zweitfaktor (Einmalcode-App) sicher und sorgt bei Wechsel der Zuständigkeit für einen neuen Zugang.

(7) Neue Wörter: Wortpaare (Englisch/Deutsch), die Lehrkräfte frei in eigene Listen eintragen, übernehmen wir ohne Bezug zu Kindern, Lehrkräften, Listen oder Schulen in eine Wortliste, um fehlende Bilder und Aufnahmen zu ergänzen (Datenschutzerklärung Abschnitt 7.8, Auftragsverarbeitungsvertrag § 5 Abs. 7). Wortpaare mit erkennbar personenbezogenem Inhalt übernehmen wir nicht.

§ 8 Nutzungsrechte

Wir räumen dem Kunden für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die App mit den angelegten Kindern im Rahmen der gekauften Plätze für Unterricht bzw. Nachhilfe zu nutzen. Im Übrigen gilt § 7 der AGB VocaFix Familie entsprechend.

§ 9 Gewährleistung

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die §§ 327 ff. BGB (siehe § 9 der AGB VocaFix Familie).

(2) Nur Unternehmer: Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung anzuzeigen. Wir beheben Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Bereitstellung einer neuen Fassung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis angemessen mindern oder bei erheblichen Mängeln außerordentlich kündigen. Ansprüche verjähren in einem Jahr, außer in den Fällen des § 10 Abs. 1.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt. Die Haftung im Auftragsverarbeitungsverhältnis richtet sich im Übrigen nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 11 Sperrung

Wir dürfen den Zugang sperren, wenn der Kunde gegen § 7 Abs. 3 bis 5 erheblich verstößt oder ein Missbrauch der Zugänge zu befürchten ist, soweit dies zum Schutz der Kinder oder unserer Systeme erforderlich ist. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Für Sperren wegen Zahlungsverzug bei VocaFix Campus gilt allein § 5 Abs. 3.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen gelten nur für künftige Verträge und Verlängerungen. Für laufende Verträge, insbesondere VocaFix Campus, gelten Änderungen nur mit Zustimmung des Kunden.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbrauchern mit der Einschränkung aus § 13 Abs. 1 der AGB VocaFix Familie.

(2) Nur Unternehmer: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).